Unabhängige Schadenbegutachtung

Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall

Unfall passiert? Ich begutachte Ihren Fahrzeugschaden unabhängig – in Vechelde, Braunschweig, Peine und Umgebung. Kurzfristige Termine sind nach Verfügbarkeit möglich, auch mobil bei Ihnen vor Ort.

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Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hilft ein Gutachten dabei, den Schaden nachvollziehbar festzuhalten. Das ist besonders sinnvoll, wenn größere Fahrzeugschäden vorliegen oder der Umfang zunächst unklar ist.

Auch eine mögliche Wertminderung und Hinweise auf verdeckte Schäden sprechen für eine genauere Begutachtung. Ein äußerlich kleiner Schaden lässt nicht immer erkennen, welche Bauteile betroffen sind.

Was wird im Unfallgutachten ermittelt?

Welche Positionen im Einzelfall relevant sind, hängt vom Fahrzeug und vom Schaden ab.

Reparaturkosten

Welche Arbeiten und Ersatzteile für die Beseitigung des festgestellten Schadens erforderlich sind.

Wiederbeschaffungswert

Welcher Betrag vor dem Unfall für ein vergleichbares Fahrzeug aufzuwenden gewesen wäre.

Restwert

Welchen Wert das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand noch hat.

Wertminderung

Ob trotz fachgerechter Reparatur ein unfallbedingter Minderwert verbleibt.

Reparaturdauer

Wie viel Zeit für die notwendigen Reparaturarbeiten voraussichtlich anzusetzen ist.

Fahrzeugzustand

Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand und erkennbare Vorschäden.

Schadenumfang

Welche Beschädigungen feststellbar sind und ob weitere Untersuchungen nötig werden.

Fotodokumentation

Bilder von Fahrzeug und Schadenstellen als nachvollziehbare Grundlage der Bewertung.

Gutachter oder Kostenvoranschlag?

Bei einem kleineren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen. Er konzentriert sich auf die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Ein Unfallgutachten betrachtet zusätzlich die für den konkreten Schaden relevanten Fahrzeugwerte und eine mögliche Wertminderung. Ob es erforderlich ist, lässt sich nicht allein an einer festen Eurogrenze entscheiden.

Nicht sicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Beschreiben Sie kurz den Unfall und die sichtbaren Schäden. Gemeinsam klären wir, ob eine Begutachtung oder ein Kostenvoranschlag der passende nächste Schritt ist.

Schaden prüfen lassen

So läuft die Begutachtung ab

  1. 1

    Kontakt aufnehmen

    Sie schildern den Unfall und nennen den Standort des Fahrzeugs. Wir besprechen Termin und benötigte Unterlagen.

  2. 2

    Fahrzeug besichtigen

    Ich besichtige das Fahrzeug am vereinbarten Ort. Auch ein Termin bei Ihnen oder in der Werkstatt ist nach Absprache möglich.

  3. 3

    Schaden dokumentieren und bewerten

    Schadenstellen werden fotografiert, Fahrzeugdaten erfasst und die erforderlichen Reparaturarbeiten kalkuliert.

  4. 4

    Gutachten erhalten

    Sie erhalten die dokumentierten Ergebnisse. Offene Fragen zum Inhalt besprechen wir gemeinsam.

Freie Gutachterwahl nach einem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen eigener Wahl beauftragen. Ob dessen Kosten erstattet werden, hängt unter anderem davon ab, ob das Gutachten erforderlich ist.

Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Stimmen Sie die Beauftragung deshalb zunächst mit Ihrer eigenen Versicherung ab.

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei vollständigem Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei Bagatellschäden kann die Erstattung eines umfangreichen Gutachtens eingeschränkt sein.

Bei Teilschuld richtet sich die Erstattung grundsätzlich nach der Haftungsquote; ein eigener Kostenanteil kann verbleiben. Bei unklarer Haftung sollten die Kosten vor der Beauftragung geklärt werden.

Weitere allgemeine Informationen bietet der ADAC zu Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall .

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Bei größeren oder schwer einschätzbaren Unfallschäden ist eine Begutachtung sinnvoll. Bei kleinen, klar begrenzten Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei vollständigem Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die erforderlichen Gutachterkosten. Bei Teilschuld kann ein Eigenanteil verbleiben.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Nach einem unverschuldeten Haftpflichtunfall können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter selbst wählen. Bei Kaskoschäden sind die Vertragsbedingungen zu beachten.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Das hängt vom Schadenumfang und den verfügbaren Unterlagen ab. Falls weitere Untersuchungen oder Werkstattinformationen nötig sind, verlängert sich die Bearbeitung. Den voraussichtlichen Zeitrahmen besprechen wir beim Termin.

Muss ich mit dem Fahrzeug nach Vechelde kommen?

Nein, eine mobile Besichtigung ist nach Absprache möglich. Nennen Sie bei der Anfrage den Standort und ob das Fahrzeug fahrbereit ist.

Kann das Fahrzeug auch bei mir oder in der Werkstatt besichtigt werden?

Ja, nach Terminabsprache. Der Standort muss eine sichere und ausreichende Untersuchung ermöglichen. Falls eine Hebebühne oder Demontage nötig ist, wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Unfall gehabt? Schaden unabhängig prüfen lassen.

Nennen Sie den Fahrzeugstandort und beschreiben Sie kurz, was passiert ist. So lässt sich der nächste Schritt gezielt besprechen.

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